Sanierung
Eine Sanierungsförderung wird nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen gewährt. Weiterführende Informationen finden Sie in der Wohnhaussanierungsrichtlinie. Die erforderlichen Einreichunterlagen finden Sie hier.
Für Auskünfte stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne zur Verfügung. Unsere Servicestellen finden Sie in der jeweils zuständigen Bezirkshauptmannschaft bzw. im Amt der Tiroler Landesregierung (Bezirk Innsbruck-Land). Für Sanierungsvorhaben in Innsbruck-Stadt wenden Sie sich bitte an den Stadtmagistrat Innsbruck.
Gebäudebezogene Voraussetzungen
Personenbezogene Voraussetzungen
Förderungen
Annuitätenzuschuss - Finanzierung mit Bankkredit
Einmalzuschuss - Finanzierung mit Eigenmitteln
Förderbare Maßnahmen
Unabhängig vom Gebäudealter
Anschluss an Fernwärme, Nutzung Abwärme
Vereinigung, Vergrößerung , Teilung von Wohnungen und Umgestaltung sonstiger Räume zu Wohnungen
Behinderten- und altengerechte Maßnahmen
Passive Maßnahmen zur Vermeidung sommerlicher Überwärmung (Sonnenschutz)
Baubewilligung vor mehr als 10 Jahren
Fenstertausch, Vollwärmeschutz, Dach- und Deckendämmung, Haustür
Dämmung - Dämmstoffe mit Umweltzeichen
Komfortlüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
Einzelraumlüfter mit Wärmerückgewinnung
Effiziente Warmwasserbereitung
Verringerung des Energieverbrauchs und des Schadstoffausstoßes von Heizungen
Erstellung eines Sanierungskonzeptes
Schallschutzfenster an Landesstraßen